
Als finaler Rettungsschuss wird in Deutschland der gezielte tödliche Einsatz von Schusswaffen im Dienst von Polizisten bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe Gefahr von Dritten genau dann abzuwenden, wenn keine anderen Mittel zur Abwendung verfügbar sind. Ein Einsatzgebiet sind etwa Geiselnahmen, bei denen Verhandlungen und der Einsatz von nichtt
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Bezeichnung für die Tötung eines Täters durch die Polizei zur Rettung der Opfer. Grundsätzlich kommt bei einer solchen Tötung für den handelnden Polizisten eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Nothilfe in Frage. Es handelt sich dabei nicht um eine Maßnahme der Strafverfolgung sondern der Gefahrenabwehr. Daher verstößt der finale...
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